Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für
Baron Danmark A/S
Anwendungsbereich
Sofern nicht anderes vereinbart, gelten die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen für jeden Verkauf von Baron Danmark A/S CVR Nr. DK29636842 (nachfolgend Baron genannt), ungeachtet der gegenteiligen oder abweichenden Bestimmungen der Bestellung oder der Annahme durch den Käufer.
Angebot und Annahme
Mündliche und schriftliche Angebote verfallen, wenn nicht innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum des Angebots, die vereinbarte Annahme vom Käufer vorliegt, sofern im Angebot nicht anderes angegeben. Nur Bestellungen wo bei Baron eine schriftliche Auftragsbestätigung (Annahme) vorliegt, sind für Baron bindend und gelten nur für die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen. Andere Vereinbarungen zwischen Baron und Dritten sind nur verbindlich, wenn sie von Baron schriftlich bestätigt werden.
Preise
Alle Verkäufe erfolgen zu dem in der Auftragsbestätigung/Angebot angegebenen Preis. Der Preis kann von Baron im Falle von Preisänderungen von Barons Lieferanten bis zum Datum der BaronZahlung an die betroffenen Lieferanten erhöht werden. Darüber hinaus kann der Preis erhöht werden, wenn sich der Tagespreis am Liefertag geändert hat und der Preis bei anderen ähnlichen Preiserhöhungen nach der Auftragsbestätigung/dem Angebot, jedoch vor dem Rechnungsdatum, wie Preiserhöhung auf Materialpreise von Barons Subunternehmern, Änderungen der öffentlichen Steuern, Preisänderungen, Lohnänderungen und andere. Alle angegebenen Preise sind exklusive Lieferung, sofern nicht anderes vereinbart ist.
Wir behalten uns das Recht auf eventuelle Fehler bei Preisen und sonstigen Informationen auf dieser Website vor. Alle Preise sind unverbindlich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Lieferung
Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Das Risiko der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer rüber. Der Käufer organisiert den Transport selbst, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Lieferzeiten sind, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, von Baron. Baron muss den Käufer unverzüglich informieren, wenn die Lieferung nicht zur angegebenen Zeit erfolgen kann.
Verzögerung
Im Falle von Lieferverzug aufgrund von Verzögerungen oder Lieferschwierigkeiten von Barons Subunternehmern, unabhängig von der Ursache oder Force Majore, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Anzahl der Tage, aufgrund der Liefersperre. Wenn die Liefersperre länger als 3 Monate dauert, sind Baron und der Käufer berechtigt, den Handel zu stornieren. In diesem Fall kann keine Partei Schadenersatzansprüche gegenüber der anderen Partei geltend machen. Baron haftet nur für Verzug, wenn Baron insoweit grob fahrlässig gehandelt hat.
Zahlung und Eigentum
Der Rechnungsbetrag muss vom Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, danach wird der Zinssatz mit 2% pro berechnet. angefangener Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist. Der Käufer kann die Zahlung aufgrund von Reklamationen oder Widerklagen in Bezug auf den gelieferten Artikel nicht zurückhalten. Die verkaufte Ware bleibt Eigentum von Baron, bis der volle Kaufpreis mit etwaigen Zinsen und Kosten, einschließlich Versandforderungen, vollständig bezahlt ist.
Beschwerden und Mängel
Der Käufer hat die Ware unverzüglich an der Lieferadresse zu erhalten. Wenn der Käufer sich auf Mängel der Lieferung beruft, muss der Käufer unverzüglich und innerhalb von 8 Tagen nach dem Defekt, sollte oder hätte entdeckt werden müssen, Baron schriftlich informieren und den Mangel feststellen. Wenn der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte feststellen müssen und er nicht wie angegeben Werbung macht, kann er den Mangel nicht später machen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Einkaufsgesetzes in Bezug auf den Anspruch. Nach Barons Wahl werden die fehlenden Gegenstände repariert oder der Verkauf wird übergeben. Bezieht sich die Lieferung auf gleichartige Waren, so erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur für solche Teile der Lieferung, bei denen der Käufer einen Mangel festgestellt hat.
Haftungsbeschränkung & Produkthaftung
Jede Partei ist für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen gemäß geltendem Recht verantwortlich, vorbehaltlich der im Vertragsgrundlage festgelegten Einschränkungen.
Produkthaftung. Das Unternehmen haftet für die Produkthaftung in Bezug auf gelieferte Produkte und Ersatzteile, soweit eine solche Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften folgt. Der Kunde hat das Unternehmen in dem Umfang schadlos zu halten, in dem das Unternehmen darüber hinaus einer Produkthaftung unterliegt.
Haftungsbeschränkung. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in der Vertragsgrundlage darf die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden pro Kalenderjahr insgesamt 5.000.000 DKK nicht übersteigen, basierend auf dem Nettoumsatz der im unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr an den Kunden fakturierten Produkte, Ersatzteile und damit verbundenen Dienstleistungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Indirekte Verluste. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in der Vertragsgrundlage haftet das Unternehmen nicht für indirekte Verluste des Kunden, einschließlich Produktionsausfall, Umsatzverlust, Gewinnverlust, Zeitverlust oder Verlust von Goodwill, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Höhere Gewalt. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in der Vertragsgrundlage haftet das Unternehmen nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Haftungsbefreiung gilt, solange höhere Gewalt besteht. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und die das Unternehmen bei Vertragsschluss nicht hätte vorhersehen können. Beispiele für höhere Gewalt sind außergewöhnliche Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Feuer, Überschwemmungen, Vandalismus und Arbeitskämpfe.
Kein Weiterverkauf von Baron-Produkten an Kunden in den Vereinigten Staaten – Entschädigung
Der Käufer verpflichtet sich, kein Baron-Produkt, das nicht UL-zertifiziert ist, an Kunden weiterzuverkaufen, deren Geschäftssitz oder Lieferort sich in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Überseegebiete, befindet (ein solcher Kunde des Käufers ist ein „US-Kunde“). Informationen zur UL-Produktzertifizierung finden sich unter: https://www.ul.com/services/certification/product-certification\.
Entschädigung durch den Käufer. Der Käufer (als „entschädigende Partei“) verpflichtet sich, Baron und seine leitenden Angestellten, Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger (zusammen die „entschädigte Partei“) von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Mängeln, Ansprüchen, Klagen, Urteilen, Vergleichen, Zinsen, Schiedssprüchen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen, schadlos zu halten und dagegen zu verteidigen, die der entschädigenden Partei entstehen (zusammenfassend „Verluste“), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter ergeben, in denen Folgendes geltend gemacht wird.
a) jede fahrlässige oder schuldhaftere Handlung oder Unterlassung der entschädigenden Partei oder ihres Personals (einschließlich fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhaltens) im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf eines Baron-Produkts durch die entschädigende Partei an einen US-Kunden;
b) Produkthaftung für Personenschäden, den Tod einer Person oder Schäden an unbeweglichem oder materiellem persönlichem Eigentum im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf eines Baron-Produkts durch den Käufer an einen US-Kunden;
c) Haftung jeglicher Art aus der angeblichen Nichtkonformität eines Baron-Produkts mit US-Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetzen oder -vorschriften, die sich aus dem Weiterverkauf eines Baron-Produkts durch den Käufer an einen US-Kunden ergibt.
Benachrichtigung über Ansprüche Dritter. Die entschädigte Partei muss die entschädigende Partei innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kenntnisnahme von Verlusten oder der Entdeckung von Tatsachen, auf die die entschädigte Partei einen Antrag auf Entschädigung stützen möchte, benachrichtigen (eine „Schadensanzeige“). Das Versäumnis der entschädigten Partei, der entschädigenden Partei eine Schadensanzeige zukommen zu lassen, entbindet die entschädigende Partei nicht von ihrer Haftung gegenüber der entschädigten Partei, doch haftet die entschädigende Partei in keinem Fall für Verluste, die sich unmittelbar aus einer verspäteten Übermittlung einer Schadensanzeige ergeben, wenn diese Verzögerung die Verteidigung des betreffenden Anspruchs Dritter wesentlich beeinträchtigt. Die Pflicht der entschädigenden Partei zur Verteidigung gilt sofort, unabhängig davon, ob die entschädigte Partei Beträge gezahlt hat oder ihr ein Schaden entstanden ist, der sich direkt oder indirekt aus einem Anspruch Dritter ergibt oder damit zusammenhängt.
Die entschädigte Partei bestimmt ihren Rechtsbeistand. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Bedingungen kann die entschädigte Partei ihren eigenen Rechtsbeistand auswählen, um ihre Interessen zu vertreten, und die entschädigende Partei muss:
(d) der entschädigten Partei die ihr entstandenen Kosten und Anwaltshonorare auf Anfrage unverzüglich erstatten; und
(e) gegenüber der entschädigten Partei für alle hierdurch entschädigten Verluste verantwortlich bleiben.
Regulierung von entschädigten Ansprüchen durch die entschädigende Partei. Die entschädigende Partei unterrichtet die entschädigte Partei unverzüglich schriftlich über jede vorgeschlagene Regulierung eines Anspruchs, der entschädigungsfähig ist. Die entschädigende Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keine Ansprüche regulieren oder vergleichen oder dem Erlass eines Urteils zustimmen, für das eine Entschädigung gefordert wird.
Marketing-Material
Alle Angaben in Verzeichnissen, Anzeigen, Bildmaterial und dergleichen sind ungefähre Angaben. Solche Informationen sind nur insoweit verbindlich, als dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarung von Baron angegeben ist.
Anleitungen
Käufer akzeptiert und ist verpflichtet, den Anweisungen usw. zu folgen, wie sie immer auf www.baron-mixer.com in Bezug auf Kosten, Gebühren, Montage und Wartung usw. angegeben sind.
Wenn eines der Produkte von Baron mit dem Ziel des Wiederverkaufs (Handel) erworben wird, ist der Käufer (der Händler) dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Endkunde ausführliche Anweisungen zur Verwendung und Wartung des gekauften Produkts erhält und dass der Kunde eine Anleitung in einer für den Kunden verständlichen Sprache erhält. Falls die landesspezifische Sprache nicht in der physischen Ausgabe, die dem Produkt beiliegt, enthalten ist, kann sie auf www.baron-mixer.com angefordert werden. Schäden an Sachen oder Personen, die nicht auf einen Produktfehler, sondern auf unsachgemäßen Gebrauch des Produkts oder Vernachlässigung der beiliegenden Anleitung zurückzuführen sind, können nicht gegen Baron geltend gemacht werden, wobei der Händler in allen Fällen die Verantwortung trägt.
Ebenso können Mängel an den verkauften Produkten, die auf die Nichteinhaltung der beigefügten Anleitung zurückzuführen sind, beispielsweise aufgrund fehlender Wartung des Produkts durch den Endkunden, nicht gegenüber Baron geltend gemacht werden.
Anweisung
Der Käufer akzeptiert und ist verpflichtet, den Anweisungen usw. zu folgen. Wie immer unter www.baronmixer.com in Bezug auf unter anderem Kosten, Gebühren, Montage und Wartung.
Rückgabe und Verpackung
Bestellte und gelieferte Artikel können nicht zurückgegeben werden. Wählt Baron dennoch die Lieferung eines Liefergegenstandes, so ist dieser mit Rechnungsnummer und -datum anzugeben. Die Rückkehr muss FRANKO gemacht werden. Lagerware, die nach Vereinbarung zurückgesandt wird, wird mit Abzügen von min. 15%. Lagerware wird nur bei Rückgabe in unbeschädigter Originalverpackung gutgeschrieben. Speziell hergestellte oder speziell recycelte Waren werden nicht zurückgegeben. Artikel, die verwendet wurden, werden nicht zurückgegeben.
Streitfälle
Alle Abweichungen in Bezug auf Lieferungen von Baron werden durch den Gerichtsstand von Baron und nach dänischem Recht entschieden.